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Channel: Kommentare zu: Good to know: § 120 StGB
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Von: nani grundmann

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Und es sind keine “Wärter” die in einer JVA arbeiten, sondern Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdientes oder kurz Vollzugsbedienstete. Wärter ist ein Begriff, der von Gefangenen geprägt ist und negativ behaftet ist. Zumal der Begriff des Wärters noch aus Zeiten des Verwahrungsvollzuges stammt. Heute ist Strafvollzug Behandlungsvollzug.
Und § 120 II umfasst auch andere Amtsträger, nicht nur “Wärter”. vgl. hierzu §11 StGB.


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